Suchmeldungen / Fundmeldungen
Katze verschwunden - was wie wann sinnvoll unternehmen?
Generell ist es ein großer Unterschied ob ein eingefleischter Freigänger nicht mehr nach Hause kommt oder eine reine Wohnungskatze entlaufen ist.
Suchtipps für beide Fälle finden Sie auf unseren kommenden Seiten.
Suchtipps für Wohnungskatzen: "Hier" / Suchtipps für Freigänger: "Hier"
Bitte melden Sie Ihr Tier auf alle Fälle bei Tasso als „vermisst“!
Sie können uns gern die Daten ihrer entlaufenen Katze anhand geben. Ihre Email können Sie direkt an SKK@strassenkatzen-koeln.de senden
Rechtliches zum Thema "Fundtier"
Bitte melden Sie jedes Fundtier umgehend in der zuständigen Gemeinde bzw. dem zuständigen Tierheim.
In Köln sind das die Tierheime Köln-Dellbrück (BMT) sowie das Tierheim Köln-Zollstock.
Sinnvollerweise sollten auch die größeren örtlichen Tierschutzvereine in Kenntnis gesetzt werden.
Laut Gesetz (§965 BGB) ist man als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer des Tieres oder, wenn dieser unbekannt ist, bei den zuständigen
Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten.
Dazu gehört die Angabe der Tierart sowie den Ort und die Uhrzeit des Auffindens.
Eine Abgabe im Tierheim erübrigt ihre eigene Fundanzeige, das übernimmt dann das zuständige Tierheim der Gemeinde.
Das Nichtmelden von Fundtieren ist eine strafbare Handlung, sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB.
Es handelt sich hierbei um eine sog. Fundunterschlagung.